Sie möchten Ihren Online-Ruf wiederherstellen? Als Ihre Rechtsanwältin helfe ich Ihnen dabei. Ich analysiere Ihre Situation genau und entwickle eine individuelle Strategie, um negative Bewertungen erfolgreich anzufechten. Dabei setze ich meine Sachkunde im Bereich Medienrecht ein und sorge dafür, dass Ihre Anliegen bei Google angemessen vertreten werden. Mein Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihren guten Ruf wiederherzustellen.
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Unerwünschte Google Bewertungen können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Ich weiß, was man beachten muss, um eine unzulässige Google Bewertung löschen zu lassen.
Im Rahmen einer ersten Beratung beschreiben Sie mir Ihr Anliegen. Zusammen schauen wir uns Ihre Situation an und entwickeln eine geeignete Strategie. Ich informiere Sie vorab über die voraussichtlich entstehenden Kosten.
Ich bin darauf spezialisiert, Ihren Online-Ruf zu schützen und unerwünschte Google Bewertungen erfolgreich zu entfernen. Ich setze mich dafür ein, Ihre positive Online-Präsenz aufrechtzuerhalten und das Ansehen Ihres Unternehmens zu bewahren.
Ja, Google kann in bestimmten Fällen Bewertungen löschen, z.B. bei Verstoß gegen Richtlinien oder wenn der Rezensent sein Konto entfernt.
Bewertungen können nur vom Verfasser gelöscht werden. Sie können zwar eine Meldung an Google senden, um eine Überprüfung zu beantragen, dies hat jedoch oft keinen Erfolg. In solchen Fällen helfe ich Ihnen gerne.
Antworten Sie professionell und höflich. Bemühen Sie sich um Lösungen und laden Sie zufriedene Kunden zur Bewertung ein, um das Gesamtbild auszugleichen.
Bewertungen, die falsche Tatsachenbehauptungen beinhalten, beleidigend oder diffamierend sind, können z.B. rechtswidrig sein. Rechtlicher Rat ist empfehlenswert.